Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
AHB-Voraussetzungen
Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:
- Sie werden direkt in eine Reha-Einrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) abgewartet werden muss.
- Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in eine Reha-Einrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
Die Prüfung der Voraussetzungen (auch die versicherungsrechtliche Voraussetzungen) erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mehr zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen finden Sie unter:
Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Ambulant oder stationär?
Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel drei Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden.
Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Rehabilitanden entwickelt. Neben der Verbesserung der besehenden funktionellen Einschränkungen werden Bewältigungsstrategien entwickelt und erlernt, ggf. werden beruflichen Problemlagen identifiziert und Lösungsmöglichkeiten besprochen.
Unsere Klinik bietet Anschlussrehabilitationen nach operativen Eingriffen und Folgebehandlungen akuter oder degenerativer Erkrankungen am Stütz- und Bewegungsapparat an.